Abstand und Maske bei Besichtigungen
Auch in Zeiten von Corona und Lockdown 2.0 sind Neuvermietungen von Wohnungen und Häusern notwendig und erlaubt – auch Besichtigungen. Diese waren auch während des Lockdown im Frühjahr 2020 erlaubt. Dennoch sollten Vermieter während der Coronapandemie ein paar wichtige Dinge beachten
Im Rahmen von Besichtigungen sollten Vermieter auf die Einhaltung der folgenden Punkte achten
- Nur Einzelbesichtigungen
- Kein Austausch von Papierdokumenten. Stellen Sie Exposé, Energieausweis, Mietvertragsentwurf etc. ausschließlich in digitaler Form zu Verfügung
- Kein Körperkontakt, verzichten Sie aufs Händeschütteln und halten Sie ein bis zwei Meter Abstand zueinander.
- Innentüren bei Besichtigung geöffnet lassen. So muss niemand die Türklinken anfassen.
- Desinfektionsmittel bereitstellen, damit Interessenten sich Ihre Hände vor der Besichtigung desinfizieren können.
- Selbst Schutzmaske tragen und so dem Interessenten Sicherheit zu signalisieren. Bei der Besichtigungseinladung die Interessenten um das Tragen der Maske während der Besichtigung bitten.
Ist der Mieter trotz Corona verpflichtet Besichtigungen zuzulassen?
Ist die Wohnung bereits gekündigt, sollte diese weitervermietet werden können. Der Mieter ist hier grundsätzlich zu Mitwirkung verpflichtet. Auch in Zeiten der Coronapandemie. Es empfiehlt sich darauf Rücksicht zu nehmen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen Angst vor Kontakten hat. Gerade bei älteren Personen sollten die Vorsichtsmaßnahmen entsprechend streng gehandhabt werden. Befindet sich der Mieter in Quarantäne, so empfiehlt es sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt Rücksprache zu nehmen.
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360°-Online-Besichtigung - kontaktloses Kennenlernen der Immobilie
Unsere Mitglieder, egal ob in der „dvgenoVermietung für 3% mtl.“ oder im dvgenoVermieterschutz genießen die Vorteile unserer schon vor Corona professionell gestalteten Vermietungsleistung. Bei uns gab es schon immer die 360°-Onlinebesichtigung als erste Stufe des Kennenlernens der Immobilie. Hier haben unsere Mietinteressenten die Möglichkeit Ihre Immobilie am Bildschirm ausführlich zu besichtigen und sich zu jeder Tages- und Nachtzeit und solange sie wollen im Objekt im Wortsinn „umzuschauen“. Diese Vorbesichtigung ist natürlich für Vermietungen in der Coronapandemie extrem wichtig geworden. Keinerlei Personenkontakt, keine Maske und keine Ansteckungsgefahr.
Nur Einzelbesichtigungen mit Maske und Abstand
Gefällt dem Mietinteressenten die per 360°-Online-Besichtigung besuchte Immobilie meldet er sich uns für einen realen Besichtigungstermin an. Im Vorfeld der Planung dieser Besichtigung eruieren wir ohnehin den sozialen und beruflichen Hintergrund des Mietinteressenten und gleichen es mit dem von Ihnen gewünschten Mieterprofil ab. Hat er diese Hürde genommen, ist er uns mit allen Kontaktdaten bekannt. Wir führen mit diesen ausgewählten Interessenten ausschließlich Einzel-Besichtigungstermine durch, bei denen wir streng auf das Tragen der Masken und das Einhalten der Abstände achten.
Mietvertragsabschluss erfolgt kontaktfrei digital
Unser digitales Vermietungssystem ermöglicht den Mietvertrag rechtsverbindlich rein digital abzuschließen. Dabei wird zeitgleich eine Identitätsprüfung durchgeführt, so dass auch diesbezüglich Sicherheit herrscht. Der gesamte Vorgang läuft vollständig kontaktfrei ab.
Wohnungsübergabe
Die Wohnungsübergabe an den neuen Mieter erledigen wir für Sie. Komplett mit ausführlichem Protokoll und Bildern. Und selbstverständlich unter den gleichen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen wie bei der Besichtigung.
Diesen Service kann sich jeder Vermieter leisten – für nur 3% der Kaltmiete mtl. Umlage
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