Was sich für Vermieter geändert hat
Vor dem 1. Oktober 2015 war für viele private Vermieter die Welt noch in Ordnung. Anstehende Vermietungen wurden einfach an einen Immobilienmakler vergeben. Die Maklerprovision in Höhe von 2,38 Kaltmieten wurde an Standorten mit hoher Nachfrage problemlos vom Mieter bezahlt. Seit dem 1. Oktober 2015 gilt das Bestellerprinzip. Eine Übernahme der Maklerkosten durch den Mieter ist in der Praxis nicht mehr möglich.
Seither stecken viele private Vermieter in einer Zwickmühle. Gerne würden Sie die Vermietung professionell erledigen lassen. Der Makler ist erfahrungsgemäß schneller, er betreibt die Vermietung in Vollzeit. Zusätzlich hat er neben der Insertion regelmäßig einen großen Fundus vorgeprüfter Mietinteressenten zur Verfügung. Dagegen muss der private Vermieter alles nach Feierabend und am Wochenende abwickeln. Gibt es Verzögerungen bei der Organisation der Besichtigungstermine, scheitert oft die nahtlose Anschlussvermietung. Das unerfreuliche Ergebnis ist ein Monat Mietausfall wegen Leerstand mit weiterlaufenden Hausgeldkosten.
Es liegt weniger an der absoluten Höhe der Maklerprovision, warum die Vermietung seither meist selbst in die Vermieterhand genommen wird. Bei mehr als 10 Jahren Mietdauer würden 2,38 Kaltmieten Provision mit weniger als 2% der Gesamtmieten ins Gewicht fallen. Ganz anders jedoch, wenn der Mieter bereits nach einem halben Jahr wieder auszieht. Was speziell bei 1 bis 3-Zimmerwohnungen oft passiert. Dann macht die gezahlte Provision 40% der Gesamtmieteinnahmen aus. Diese Unkalkulierbarkeit der Ausgabe schreckt mehr ab als deren Höhe.
Dieses Problem schafft die dvgeno Deutsche Vermietergenossenschaft eG mit Ihrem seit 1. März 2020 angebotenen Service dvgenoVermietung endgültig aus der Welt. Ohne Übertreibung definiert die dvgeno mit diesem Service die Dienstleistung „Vermietung“ vollkommen neu.
Was ist so neu und anders?
Die üblichen 2,38 Kaltmieten Vermietungsprovision entfallen bei dvgenoVermietung vollständig! Also keine hohe Ausgabe bei Mietvertragsbeginn. Der Vermieter wird Mitglied in der dvgeno Deutsche Vermietergenossenschaft eG. In dieser Gemeinschaft erbringen alle Mitglieder im Vermietungsservice eine Umlage in Höhe von 3% ihrer Kaltmiete. Aus diesen Gesamteinnahmen finanziert die dvgeno alle anfallenden Vermietungen. Egal ob die erste Vermietung für ein neues Mitglied oder eine anfallende Wiedervermietung eines bestehenden Mitglieds. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Wiedervermietung nach schon nach 3 Monaten anfällt. Mit der monatlicher Umlage sind für alle Mitglieder alle anfallenden Vermietungen abgegolten.
Bei jeder anfallenden Vermietung wird die dvgeno für das jeweilige Mitglied und dessen Immobilie aktiv. Sie berät den Vermieter zur Mietpreisfindung, erstellt professionelle Exposees und virtuelle 360°-Rundgänge. Die dvgeno übernimmt die Insertion auf den geeigneten Immobilienportalen und bietet das Objekt vorhandenen Mietinteressenten an. Sie führt die Besichtigungen vor Ort durch und überprüft die Bonität der Mietinteressenten. Sie berät ihr Mitglied bei der Mieterauswahl und erstellt einen auf das Objekt angepassten Mietvertrag. Selbstverständlich gehört auch eine Objektübernahme/-übergabe mit bebildertem Protokoll zum Leistungsumfang. Während der Mietvertragslaufzeit übernimmt die dvgeno jährlich die Umsetzung vertraglich vereinbarter Mietanpassungen.
Für alle diese Dienstleistungen zahlt der Vermieter nur die monatliche Umlage von 3% der Kaltmiete. Egal wie oft er den Vermietungsservice in Anspruch nehmen muss. Der finanzielle Aufwand der Vermietung ist so bequem mit den laufenden Mieteinnahmen verbunden. Für die Mitgliedschaft in der dvgeno Deutsche Vermietergenossenschaft eG sind 100 Euro Genossenschaftsanteile ausreichend.
Dieser an den Vermieterinteressen orientierte Service steht seit dem 01.03.2020 in allen Geschäftsgebieten der dvgeno Deutsche Vermietergenossenschaft eG zur Verfügung. Dies sind derzeit die Metropolregionen in München und Stuttgart sowie die Großstädte Augsburg, Ingolstadt und Ulm.