Wir über uns

Ohne Überheblichkeit können wir von uns sagen: als genossen­schaft­lich orga­ni­sierte Selbst­hilfe­orga­nisa­tion privater Vermieter sind wir in Deutsch­land eine einmalige und einzig­artige Erscheinung. Wir sind keine klassische Wohnungs­genos­sen­schaft, wir ver­mieten keinen eigenen Wohn­raum an unsere Mit­glieder. Unser Förder­zweck besteht darin unseren Mit­gliedern wert­volle Ver­waltungs- und Absicherungs­leistungen für deren Wohn­immo­bilien anzu­bieten, die sonst für private Vermieter nicht zugänglich sind

Die Entstehung der dvgeno

Am Anfang standen unsere Gründungs­mit­glieder mit ihren über Jahr­zehnte gemach­ten privaten und beruf­lichen Ver­mietungs­erfahrungen. Privaten Vermietern, die eine oder nur wenige eigene Wohnimmobilien vermieten und verwalten, mangelt es oft an Zeit, Nerven und juristischen Kenntnissen im Mietrecht. Durch das 2015 eingeführte Bestellerprinzip haben sich Aufwand und Kosten der Vermietung spürbar erhöht. Für die meisten privaten Vermieter bedeutet Mietausfall eine erhebliche finanzielle Belastung. Doch nur wer es selbst erlebt hat, weiß, dass die nervliche Belastung viel größer ist.

Private Vermieter haben einen besonderen Bedarf bei kosten­günstigen Ver­mietungs- und Ver­waltungs­leis­tungen sowie bei Aus­fall­ab­sicherung und Aus­fall­mana­gement. Am Markt erhältliche Makler- oder Ver­siche­rungs­leistungen sind für die Belange privater Ver­mieter unzureichend und/oder un­wirt­schaftlich. Die Heraus­forderung war, für alle diese Privat­ver­mieter­bedürfnisse eine wirt­schaftliche Lösung zu gestalten.

Warum eingetragene Genossenschaft

Die üblichen Rechtsformen eignen sich nicht für eine sinnvolle Lösung. So lässt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine gleich­mäßige Stimm­ver­teilung zu, ist auf­­grund un­beschränkter Haftung aber un­­ge­eignet. GmbH, UG, AG scheiden wegen der Form­vor­schriften bei Auf­nahme und Aus­scheiden von Gesell­schaftern aus. Außer­dem besteht die Gefahr einer Macht­über­nahme durch kapital­kräftige Einzel­gesell­schafter. Dagegen ist die Rechts­form der ein­ge­tragenen Genossen­schaft für ein wirt­schaftliches Projekt mit offener Mit­glieder­struktur die perfekte Rechts­form. Der Ein- bzw. Aus­tritt von Mit­gliedern erfolgt ohne Notar- und Register­kosten. Die ein­ge­tragene Genossen­schaft ist perfekt demokratisch: jedes Mitglied hat, unab­hängig von seinen An­teilen, eine Stimme.

Zusätzliche Sicherheit entsteht durch die Pflicht zur Mit­glied­schaft in einem Prüf­verband. Das Geschäfts­modell, die wesent­lichen Ver­träge und die Jahres­abschlüsse der Genossen­schaft werden regelmäßig vom zuständigen Prüf­verband geprüft. Der Prüf­verband selbst unter­liegt der behörd­lichen Auf­sicht. Das ist einer der Gründe, wes­halb die Rechts­form Genossen­schaft im jahr­zehnte­langen Ver­gleich die geringste Insolvenz­quote aufweist.

Die Genossenschaft selbst hat keine Gewinn­er­zie­lungs­absicht, es genügt, wenn sie kosten­deckend arbeitet. Ihr Förder­zweck ist es für ihre Mit­glieder geeignete kosten­günstige Verwaltungs- und Absicherungs­dienst­leistungen für deren ver­mietete Wohn­immobilien zur Ver­fügung zu stellen.

Was uns einzigartig macht

Nach unserer Kenntnis gibt es in Deu­tsch­land keine weitere Genossen­schaft, deren Förder­zweck auf private Ver­mieter aus­gerichtet ist. Definitiv einzig­artig ist der Vermieter­schutz der dvgeno. Ob Umfang der Absiche­rung oder die soli­darische Finan­zierung, es gibt nichts Ver­gleich­bares.

Auch für unser Angebot der Wohnungs­ver­mietung für 0,03 Kalt­mieten monat­lichen Bei­trag ist uns kein anderes Angebot im Markt bekannt.