Viele Vermieter würden trotz Bestellerprinzip gerne die Dienstleistung von Fachleuten in Anspruch nehmen. Oft tun Sie es trotz aller Vorzüge doch nicht. Denn sie können nicht einschätzen, ob sich der Provisionsaufwand über die Dauer des Mietverhältnisses tatsächlich rechnet. Sollte der neue Mieter nach wenigen Monaten bereits wieder kündigen, wäre die Provision komplett verloren. Der zum 01.03.2020 neu eingeführte Service dvgenoVermietung macht Schluss mit dieser Unsicherheit und schafft kalkulierbare Bedingungen.