Ausländer abgelehnt – Vermieter verurteilt

Justitia mit Waage

Klare Ansage "an Deutsche" in Vermietungsanzeige führt zu klarem Urteil des Amtsgerichts Augsburg: 1.000 Euro Entschädigung

Ein Vermieter aus Augsburg muss einem aus Afrika stammenden Mietbewerber wegen Diskriminierung 1.000 Euro Entschädigung zahlen. Außerdem erhielt er die Androhung eines erheblichen Ordnungsgeldes. Dies für den Fall, dass er nochmals ein Inserat mit der Formulierung „vermiete nur an Deutsche“ aufgebe.

In der Augsburger Allgemeinen hatte der Vermieter eine Wohnung angeboten: „…1 ZKB 40 m² sofort 394,- 102,- EBK m.F., Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche…“ Der Kläger, der aus Burkina Faso stammt, meldete sich trotzdem auf die Anzeige. Nach seiner Aussage vor Gericht habe der Vermieter am Telefon gefragt ob er Ausländer sei. Kurz danach habe der Vermieter aufgelegt.

Der Klage des abgelehnten Mietbewerbers wurde vollständig stattgegeben. Richter Andreas Roth (Az: 20 C 2566/19) sagte: „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“.

Der 81-Jährige Vermieter begründete im Verfahren seine Formulierung damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem türkischen Drogendealer gehabt habe. Die Einlassung des Richters darauf: „Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen“.

Welche Staatsbürgerschaft der Interessent hatte, ist nicht bekannt. Das Gericht habe dem beklagten Vermieter jedoch ohnehin nicht geglaubt, sich allein auf die Staatsangehörigkeit zu beziehen.

In der Vergangenheit wurden schon von anderen Gerichten Ausländern Schadensersatz zugesprochen, weil sie wegen ihrer Herkunft bei Vermietungen abgewiesen worden waren. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schätzt, dass sich etwa 70 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert fühlen.

Minenfeld Mieterablehnung geschickt umgehen

Das Urteil ist nicht so zu verstehen, dass ein Eigentümer an Ausländer vermieten müsse! Vielmehr darf er keinen pauschalen Ausschluss aufgrund der Herkunft machen. Und eine individuelle Absage darf er nicht mit der Tatsache begründen, das der Bewerber Ausländer sei. Das wäre beides ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG).

Als Vermieter muss man eine Ablehnung nicht begründen. Man sollte das auch nie tun. Ganz elegant lässt sich jede Gefahr vermeiden, wenn man den Vermietungsvorgang von Profis im dvgeno VermieterService erledigen lässt.

Hier können Sie eine kostenlose Beratung anfragen

 

Inhaltsverzeichnis
Autor:
Picture of Harald Leissl
Harald Leissl
geb. 1957 Fachwirt Finanzberatung (IHK) Geprüfter Genossenschaftsberater (RBGP e.V.) Seit 1979 im Immobilienbereich als Berater, Verwalter und Projektentwickler aktiv.

Die Beratung ist für Sie in jedem Fall kostenlos! Profitieren Sie von mehr als vier Jahrzehnten Vermietungserfahrung unseres Experten.

5 Fehler
die Sie als privater Vermieter unbedingt vermeiden müssen!
Abonniere jetzt unseren Newsletter und profitiere von exklusiven Informationen speziell für private Vermieter
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.
Autor:
Picture of Harald Leissl
Harald Leissl
geb. 1957 Fachwirt Finanzberatung (IHK) Geprüfter Genossenschaftsberater (RBGP e.V.) Seit 1979 im Immobilienbereich als Berater, Verwalter und Projektentwickler aktiv.

Die Beratung ist für Sie in jedem Fall kostenlos! Profitieren Sie von mehr als vier Jahrzehnten Vermietungserfahrung unseres Experten.

5 Fehler
die Sie als privater Vermieter unbedingt ver­meiden müssen!
Abonniere jetzt unseren Newsletter und profitiere von exklusiven Informationen speziell für private Vermieter
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

noch mehr Lesenswertes für private Vermieter

Herausforderung Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung Haus

Als Vermieter müssen Sie jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter erstellen. Das ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern...

Vermieten im Corona-Lockdown

Junge Frau die zum Schutz vor Corona eine Maske trägt
Trotz Coronapandemie mit umfangreichen Kontaktbeschränkungen kommen viele private Vermieter nicht um die Neuvermietung ihrer Immobilie herum. Leerstandsbedingte Einnahmeausfälle sind gerade...

Für 3% monatlich Vermietung ohne Limit!

Viele Vermieter würden trotz Bestellerprinzip gerne die Dienstleistung von Fachleuten in Anspruch nehmen. Oft tun Sie es trotz aller Vorzüge...

HILFE! Mein Mieter zahlt nicht

Neuer Ratgeber wie Sie sich vor Mietausfall und Mietnomaden schützen können Zahlt ein Mieter seine Miete nicht, so ist das...

Ausländer abgelehnt – Vermieter verurteilt

Justitia mit Waage

Klare Ansage „an Deutsche“ in Vermietungsanzeige führt zu klarem Urteil des Amtsgerichts Augsburg: 1.000 Euro Entschädigung Ein Vermieter aus Augsburg...

Vermieterin unterliegt gegen Mietpreisbremse

Das Landgericht Berlin hat die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, die von ihrem Mieter in erster Instanz erfolgreich auf Rückzahlung von...