Durch Klick auf die gewünschte Variante kommen Sie zur passenden Beschreibung.
Mietobjekt bei Mietbeginn renoviert
Diese Variante können Sie nutzen, wenn das Mietobjekt renoviert, d.h. mit vollständig ausgeführten Schönheitsreparaturen, an den neuen Mieter übergeben wird.
Ist das nicht der Fall, so wäre die Anwendung dieser Formulierung unwirksam. Mit der unangenehmen Folge, dass Sie als Vermieter Schönheitsreparaturen auch während des Meitverhältnisses durchführen müssten.
Löschen Sie die nicht gewünschten Varianten. Violettfarbene Variantenbezeichnung ebenfalls löschen.
Mietobjekt bei Mietbeginn unrenoviert
Nutzen Sie diese Variante, wenn das Mietobjekt nicht oder nur teilweise renoviert ist.
Löschen Sie die nicht gewünschten Varianten. Violettfarbene Variantenbezeichnung ebenfalls löschen.