Ihre Ausfüllanleitung zum Mietvertrag

3D-Bild von Mietvertragsvorlage
Schritt 4
Schritt

Mietzahlung-/anpassung - Kaution

Anleitung Varianten Mietanpassung

Übersicht der Varianten "Mietanpassung"

Durch Klick auf die gewünschte Variante kommen Sie zur passenden Beschreibung.

Anpassung nach Vergleichsmiete

Um eine Mieterhöhung verlangen zu können, müssen Sie sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete beziehen. Diese ist nur in Städten mit qualifiziertem Mietspiegel praktikabel.

Minuspunkte:

  1. Mieter muss zustimmen
  2. Anpassung nur alle 15 Monate möglich

Löschen Sie die nicht gewünschten Varianten. Violettfarbene Variantenbezeichnung ebenfalls löschen.

Anpassung Staffelmiete

Anpassung Staffelmiete

Tragen Sie jede geplante Anpassung mit „Datum ab wann“ und in konkreten Eurobeträgen ein. Keine Prozentangaben! Mindestabstand 12 Monate bis zur nächten Anpassung.

Viele gute Mietinteressenten werden von einer Staffel abgeschreckt. Sieht man doch heute schon, wieviel die Immobilie in 10/20 Jahren kosten wird.

Läuft das Mietverhältnis über die letzte festgelegt Staffel hinaus, sind Mietanpassungen danach nur mit Vergleichsmiete zulässig!

Wir können diese Variante aus der Erfahrung nicht empfehlen.

Löschen Sie die nicht gewünschten Varianten. Violettfarbene Variantenbezeichnung ebenfalls löschen.

Anpassung Indexmiete

Anpassung Indexmiete

Mit der Indexmiete haben Sie die Möglichkeit die Miete gegen Kaufkraftverlust abzusichern. Eine Anpassung ist alle 12 Monate zulässig.

Der Mieter muss nicht zustimmen – es ist Vertragsbestandteil.

Nach unserer Erfahrung die empfehlenswerteste Variante.

Löschen Sie die nicht gewünschten Varianten. Violettfarbene Variantenbezeichnung ebenfalls löschen.

Anleitung Mietzahlung

Mietzahlung

Tragen Sie hier die vollständigen Bankdaten für die Mietzahlungen ein.

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Anleitung Kaution

Kaution

Tragen Sie hier den Kautionsbetrag (max. 3 Kaltmieten) ein.

Achtung: Der Passus zur  Kautionsfälligkeit lässt sich im Zweifelsfall nicht durchsetzen. Besteht ein Mieter nach Vertragsunterzeichnung auf der Kautionszahlung in 3 Monatsraten, so müssen Sie ihm das Mietobjekt trotzdem übergeben.

Im dvgeno-VermieterService ist es so gelöst, dass die Mietsicherheit bereits voll eingezahlt ist, bevor der Mietvertrag von Vermieterseite gegengezeichnet wird. Sprechen Sie uns gerne an.

mtl. Beitrag

3%

der Kaltmiete

VermieterService

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