Ihre Ausfüllanleitung zum Mietvertrag
Miete - Mietdauer
Mietbeginn - Beginn Mietzahlung
Tragen Sie hier bitte den Mietbeginn ein. Zusätzlich den Beginn der Mietzahlung, selbst wenn dieser gleich dem Mietbeginn ist.
Ersetzen Sie die Platzhalter durch die jeweiligen Angaben. Nicht benötigte Platzhalter löschen.
Übersicht der Varianten "Mietdauer"
Durch Klick auf die gewünschte Variante kommen Sie zur passenden Beschreibung.
Mietdauer unbefristet
Verwenden Sie diese Variante, wenn Sie keinen befristeten Mietvertrag wollen oder keinen Befristungsgrund haben.
Der Mietvertrag kann von Mieterseite jederzeit mit 3 Monaten Frist gekündigt werden.
Löschen Sie die nicht gewünschten Varianten. Violettfarbene Variantenbezeichnung ebenfalls löschen.
Mietdauer unbefristet mit Kündigungsausschluss
Verwenden Sie diese Variante, wenn Sie keinen befristeten Mietvertrag wollen oder keinen Befristungsgrund haben und Wert auf eine Mindestmietdauer legen.
Für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren, gerechnet ab Mietvertragsabschluss, kann weder Mieter noch Vermieter kündigen. Danach kann von Mieterseite jederzeit mit 3 Monaten Frist gekündigt werden.
Löschen Sie die nicht gewünschten Varianten. Violettfarbene Variantenbezeichnung ebenfalls löschen.
Mietdauer befristet wegen Eigenbedarf
Verwenden Sie diese Variante, wenn das Mietobjekt in X Jahren wesentlich umbauen oder abreissen möchten.
Die Dauer der Befristung mit Enddatum bitte eintragen.
Löschen Sie die nicht gewünschten Varianten. Violettfarbene Variantenbezeichnung ebenfalls löschen.
Mietdauer befristet wegen Umbau/Abriss
Verwenden Sie diese Variante, wenn das Mietobjekt in X Jahren wesentlich umbauen oder abreissen möchten.
Die Dauer der Befristung mit Enddatum bitte eintragen.
Löschen Sie die nicht gewünschten Varianten. Violettfarbene Variantenbezeichnung ebenfalls löschen.
Mietdauer befristet wegen Vermietung an zu Dienstleistung Verpflichtetem
Verwenden Sie diese Variante, wenn das Mietobjekt in X Jahren an jemand vermieten möchten, der Ihnen zur Dienstleistung verpflichtet ist (z.B. Pflegekraft).
Die Dauer der Befristung mit Enddatum bitte eintragen.
Löschen Sie die nicht gewünschten Varianten. Violettfarbene Variantenbezeichnung ebenfalls löschen.
Nur wenn Mietobjekt Wohnung
Dieser Passus sollte bei Wohnungen, vor allem Eigentumswohnung verwendet werden. Bei Haus löschen.
Löschen Sie die Variante bei Mietvertrag für ein Haus . Violettfarbene Variantenbezeichnung in jedem Fall löschen.
Kaltmiete Wohnung/Haus
Überlagen Sie sich gut, welche Kaltmiete wirklich zu Ihrem Objekt passt. Suchen Sie gleichwertige Objekte (wenn möglich 10) auf den Immobilienportalen. Errechnen Sie die Durchschnittsmiete, die Minimal- und Maximalmiete. Orientieren Sie sich im oberen bereich des mittleren Drittels.
Niemals die maximal mögliche Kaltmiete verlangen. Nur schlechte Mieter akzeptieren diese – der Ärger ist vorprogrammiert.
Löschen Sie hier "Wohnung" oder Haus, je nach Objektart. Rechts tragen Sie die Kaltmiete ein
Kaltmiete Garage/Stellplätze
Wenn eine Garage/Stellplatz vorhanden ist, hier mit Anzahl eintragen (z.B. 2 TG-Einzelplätze) und rechts die darauf entfallende Kaltmiete.
Stellplatzmieten nicht in die Wohnungskaltmiete einrechnen, das könnte zu Problemen bei Vergleichsmiete oder Mietpreisbremse führen.
In der Zeile „Kaltmieten gesamt“ die Summe der Kaltmieten aufführen, selbst wenn keine Garagen/Stellplätze vorhanden.
Wenn keine Garage/Stellplatz vorhanden, Inhalt der Zeile löschen.
Vorauszahlung warme Betriebskosten (Heizkosten)
Wird das Mietobjekt über eine gemeinschaftliche Zentralheizung versorgt, hier rechts den Vorauszahlungsbetrag eintragen. Bei einer Pauschale das Wort „Vorauszahlungen“ mit „Pauschale“ ersetzen
Wenn keine gemeinschaftliche Zentralheizung, sondern separate Versorgerverträge, dann Inhalt der Zeile löschen.
Übrige Betriebskosten
Hier rechts den Vorauszahlungsbetrag für die übrigen Betriebskosten eintragen. Bei einer Pauschale das Wort „Vorauszahlungen“ mit „Pauschale“ ersetzen
Brutto-/Warmmiete
Bitte hier die Positionen „Kaltmieten gesamt“, „Warme Betriebskosten“ und „übrige Betriebskosten“ zusammenzählen.
mtl. Beitrag
3%
der Kaltmiete
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