Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung durch Immobilienmakler

Maklerhaftung – Diskriminierung bei Wohnungsvermittlung

Maklerhaftung bei Diskriminierung in der Wohnungsvermittlung rückt durch ein aktuelles BGH-Verfahren in den Fokus. Der Beitrag zeigt, welche Risiken für Makler entstehen und wie sich faire, rechtssichere Abläufe umsetzen lassen.
Inhaltsverzeichnis

Maklerhaftung bei Diskriminierung in der Wohnungsvermittlung ist aktuell Thema beim Bundesgerichtshof (BGH). Dabei geht es um eine einfache Frage:

Haften Makler, wenn sie Anfragen schon vor einer Besichtigung unterschiedlich behandeln?

Das Thema ist für Makler wichtig, denn es betrifft den Alltag. Es geht um E-Mails, Antworten und Termine. Außerdem zeigt der Fall, dass auch einfache Abläufe rechtliche Folgen haben können.

Maklerhaftung bei Diskriminierung in der Wohnungsvermittlung

Der BGH-Fall zur Maklerhaftung bei Diskriminierung

Eine Frau schrieb einem Makler wegen einer Wohnung. Sie nutzte ihren echten Namen. Dieser klang nicht deutsch. Der Makler schrieb zurück, dass es keine Termine mehr gebe. Kurz danach schrieb sie erneut. Der Text war gleich. Aber der Name klang deutsch. Dieses Mal bekam sie einen Termin.

Die Frau fühlte sich unfair behandelt. Darum klagte sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mehr Infos zum Fall gibt es bei https://www.lto.de. Der Fall zeigt deutlich, wie schnell Maklerhaftung bei Diskriminierung in der Wohnungsvermittlung entstehen kann.

Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung und Makler­haftung

Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung kommt oft vor. Viele Studien zeigen das. Menschen mit ausländischen Namen bekommen seltener Antworten. Dabei sind Beruf und Einkommen oft gleich.

Gerichte erlauben inzwischen einfache Tests. Dabei werden gleiche Anfragen mit anderen Namen verschickt. Wenn die Antworten klar anders sind, gilt das als Hinweis auf Diskriminierung. Auch der BGH schaut sich diese Tests an. Denn ohne sie ist Diskriminierung schwer zu beweisen.

Weitere Details zum BGH-Verfahren finden sich im ausführlichen Bericht der Online-Zeitung-Deutschland.

Maklerhaftung bei Diskriminierung nach dem AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet unfairen Umgang. Niemand darf wegen Herkunft, Religion oder Geschlecht benachteiligt werden. Das gilt auch bei Wohnungen. Für Makler ist wichtig, dass auch ihre Rolle bei der Wohnungsvermittlung unter die Maklerhaftung fallen kann.

Wichtig ist dabei eine Regel:
Wenn es Hinweise auf Diskriminierung gibt, muss der Anbieter erklären, warum er so gehandelt hat. So sollen Wohnungssuchende besser geschützt werden.

Grundlagen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind hier zusammengefasst.

Bis jetzt war nicht klar, ob diese Regeln auch für Makler gelten. Genau deshalb ist der Fall beim BGH so wichtig.

Eine juristische Einordnung der mündlichen Verhandlung bietet die Fachmeldung von beck-aktuell.

Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung durch Immobilienmakler

Warum die Maklerhaftung bei Diskriminierung für Makler wichtig ist

Makler entscheiden oft, wer eine Wohnung sehen darf. Meist haben Suchende keinen Kontakt zum Vermieter. Darum prüft der BGH, ob Makler selbst Verantwortung tragen. Falls das Gericht das bestätigt, können Makler direkt haften. Das hätte klare Folgen. Vor allem E-Mails, Absagen und Termine würden stärker geprüft.

Über die Verhandlung und die Entscheidung der Vorinstanzen berichtete auch die WELT unter Berufung auf eine dpa-Meldung.

Was Makler jetzt tun sollten

Um Risiken aus der Maklerhaftung bei Diskriminierung in der Wohnungsvermittlung zu vermeiden, sind klare Abläufe entscheidend.

Gleiche Regeln für alle
Makler sollten alle Anfragen gleich behandeln. So sinkt das Risiko für Fehler.

Kurze Notizen machen
Notizen im System helfen später. Außerdem schützen sie vor falschen Vorwürfen.

Feste Antworttexte nutzen
Auch kurze Antworten zählen. Darum sind feste Texte für alle sinnvoll.

Zusammenarbeit hilft
Zusammenarbeit kann vieles leichter machen. Denn wer Alternativen anbieten kann, vermeidet Ärger.
Ein Beispiel ist das Kooperationsmakler-Programm von dvgeno. Hier arbeiten Makler zusammen, sodass mehr Vermietungsaufträge akquieriert und erfolgreich vermittelt werden.

Fazit

Maklerhaftung bei Diskriminierung in der Wohnungsvermittlung ist kein Randthema mehr. Der Fall beim BGH zeigt: Schon der erste Kontakt ist wichtig. Makler, die fair und klar arbeiten, senken ihr Risiko. Gleichzeitig stärken sie ihr Ansehen. Egal wie das Urteil ausfällt: Gleiche Behandlung gehört heute zur guten Maklerarbeit.


📚 Quellen & weiterführende Informationen

Die folgenden Beiträge und Fachquellen dienen der Vertiefung und Einordnung des behandelten BGH-Verfahrens zur Maklerhaftung bei Diskriminierung in der Wohnungsvermittlung.


Online-Zeitung-Deutschland
BGH prüft Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung
👉 https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/45941/bgh-pruft-diskriminierung-bei-wohnungsvermittlung


beck-aktuell (rsw.beck.de)
Diskriminiert bei der Wohnungssuche? Klägerin testet Makler
👉 https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-1zr12925-diskriminierung-wohnungssuche-agg-testing


DIE WELT (dpa-Bericht)
Diskriminierung bei der Wohnungssuche – BGH prüft Klage
👉 https://www.welt.de/regionales/hessen/article6943678e3e25dcaf036aebea/diskriminierung-bei-der-wohnungssuche-bgh-prueft-klage.html


Wikipedia
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Überblick und Grundlagen
👉 https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz


🔍 Hinweis für Leser

Die rechtliche Bewertung kann sich durch das noch ausstehende Urteil des Bundesgerichtshofs ändern. Der Beitrag wird bei neuen Entwicklungen aktualisiert.

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